Einspruch gegen geplante Schulleiterbesoldung

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Schulleitungen dürfen nicht „abgehängt“ werden (1)

Der Bayerische Schulleitungsverband begrüßt den Entwurf zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes und des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes. Es geht dabei um die Erhöhung und Anpassung der Bezüge der Lehrkräfte und Schulleitungen an Grund- und Mittelschulen.

Hierbei wird die herausragende Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, die sich täglich den immer größer werdenden Anforderungen wie zum Beispiel Digitalisierung, Inklusion, Folgen der Migration etc. stellen, in dankenswerter Weise gewürdigt.

Schulleitungen an Grund- und Mittelschulen sind nach wie vor ein tragendes Element der Bildungslandschaft. Seit Jahren arbeiten sie weit über ihre Belastungsgrenzen hinaus.

Für diese sieht der Gesetzesentwurf die Erhöhung der Bezüge allerdings erst zum 01.09.2028 vor. Der BSV ist mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden.

Wenn weiterhin qualifizierte Lehrkräfte den Schritt in eine Schulleitungsstelle wagen sollen, ist es aus Sicht des BSV dringend erforderlich, den Beruf der Schulleitung im Bereich der Grund- und Mittelschule unverzüglich wieder attraktiv zu machen.

 

Dazu zählen:

Anpassung des aktuellen Gesetzentwurfs, so dass das Abstandsgebot der Gehälter zwischen Lehrkraft und Schulleitung weiterhin eingehalten wird und nicht erst 2028 greifen soll. Dementsprechend fordert der BSV die gesetzliche Überleitung der Schulleitungsämter an Grund- und Mittelschulen anders als im Gesetzentwurf vorgesehen bereits zum 1.1.2024.

 

Als eine logische Schlussfolgerung in diesem Zusammenhang erinnert der BSV an die Notwendigkeit der Einführung des vollen Dienstvorgesetztenstatus auch für Schulleiterinnen und Schulleiter an Grund- und Mittelschulen. Dieser beinhaltet die Personalverantwortung an der eigenen Schule, damit diese individueller und effizienter geleitet werden können.

Der BSV fordert die Politikverantwortlichen auf, diese Aspekte im geplanten Gesetzgebungsverfahren entsprechend zu berücksichtigen.

 

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